Auflagen zur Nutzung der Sporthallen Londorf/Staufenberg/Lollar und zur Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebs im Handball

Allgemeine Vorbemerkung

Der Sportbetrieb ist gestattet, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt.

Nur geimpfte, genesene oder getestete Zuschauer mit einem maximal 24 Std. alten offiziellen Schnelltest oder einem maximal 48 Std. alten PCR-Test können in die Hallen eingelassen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann und die Maske auch am Platz getragen wird. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haben Zutritt gegen Vorlage ihres vollständig geführten Testhefts bzw. eines max. 24 Std. alten offiziellen Schnelltests.
Die Halle darf nur mit einer geeigneten Mund-Nasenschutz-Maske (FFP2) betreten werden.

Hygieneregeln

I. Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb findet nach der 3G-Regelung statt. Der jeweilige Übungsleiter/Trainer (ÜL) fungiert als zuständiger Corona-Beauftragter und kontrolliert vor Trainingsbeginn,
• das Testheft bei Jugendlichen
• dass genügend in den Toiletten ausreichend Handseife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen
• dass Hand- und Flächendesinfektionsmittel in der Halle vorhanden sind
• dass er seine Mund-Nasenschutz-Maske griffbereit hat
• dass die neuen Regeln in der Halle ausliegen
• dass Fenster und Türen zur Durchlüftung vor Einlass der Teilnehmer geöffnet werden
• dass die Umkleideräume und Duschen nach Vorgabe der Hallenbetreiber genutzt werden bzw. verschlossen bleiben
Die Trainingsteilnehmer werden vor Trainingsbeginn nach Erkältungssymptomen befragt.
Die Teilnehmer bringen ihre eigenen Handtücher und Getränke und möglichst auch Bälle zum Training mit.
Eltern oder Begleitpersonen dürfen sich grundsätzlich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.

Trainingsbeginn

Der Mindestabstand muss zwischen den Spielerinnen und Spielern auf dem Spielfeld im Gegensatz zur Kabinennutzung nicht eingehalten werden.

Trainingsende

Zwischen den Trainingseinheiten sollte eine Pause von 15 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen sowie Lüftung durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
Die Teilnehmer verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Einheit bzw. nach dem Duschen. Unnötige Kabinenaufenthalte sind zu vermeiden.

II. Hygieneregeln Spielbetrieb

Grundregel

Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem maximal 24 Std. alten offiziellen Schnelltest oder einem max. 48 Std. alten PCR-Test sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit vollständig geführtem Testheft oder einem max. 24 Stunden alten offiziellen negativen Schnelltest können an diesem Tag am Spiel teilnehmen. Die entsprechenden Nachweise sind bei Betreten der Spielstätte den Verantwortlichen unaufgefordert vorzuzeigen.

Unmittelbar Spielbeteiligte

Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer- und Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen aller Mannschaften sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern Sie am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.

Weitere Spielbeteiligte

Die weiteren Spielbeteiligten sind zum einen aktiv Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und wo die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und Wischer*in. Für diesen Personenkreis sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen. Für passiv Spielbeteiligte, die sich während des Spiels im Innenraum bzw. am Spielfeldrand aufhalten, und wo der Abstand zu unmittelbar Spielbeteiligten gewahrt werden kann, gelten die üblichen Schutzvorkehrungen und der verpflichtende Einsatz eines FFP2-Mund-Nasen-Schutzes.

Vor dem Spiel

Die Mannschaften erstellen eine Liste aller am Spiel unmittelbar beteiligter Personen (Name und Impf-/Genesungsnachweis). Die Listen müssen zum Zeitpunkt der technischen Besprechung vorliegen.
Der Eingangsbereich ist entsprechend durch Verantwortliche des Heimvereins zu besetzen. Je nach allgemeiner Infektionslage und gegebenenfalls in Absprache mit den lokalen Behörden wird auf folgende verpflichtende Maßnahmen bei Ankunft aller Spielbeteiligten zurückgegriffen:
• Desinfektion
• Mund-Nasen-Schutz (FFP2): sonst kein Zutritt
• Kontrolle der Impf-, Genesungsnachweise sowie Schnelltests
Der Zugang von Mannschaften und Schiedsrichtern erfolgt über einen separaten Eingang, der entsprechend gekennzeichnet ist bzw. auf den Helfer des Vereins gesondert hinweisen. Auch wird wenn möglich eine zeitliche Entkopplung der Ankunft von Heim- und Gastmannschaft sowie Schiedsrichtern vorgenommen. Die Gastmannschaften werden ca. 1:30 Stunde vor Spielbeginn in die für sie vorbereiteten Kabinen eingelassen. Die Heimmannschaft folgt 1:15 Stunde vor Spielbeginn.
Die Registrierung der unmittelbar Spielbeteiligten wird am Eingang (z.B. Abgabe Liste Auswärtsmannschaft) vorgenommen und auf Verlangen nachgewiesen.

1. Anreise der weiteren Spielbeteiligten

Sämtliche weitere Spielbeteiligte haben sich nach ihrer der Ankunft bei den entsprechenden Helfern des Heimvereins zu melden, die einen Nachweis aller anwesenden Spielbeteiligten (s. Vorlage) führen.
Der Zugang erfolgt wenn möglich und notwendig über einen separaten Eingang, alternativ zeitlich entkoppelt von anderen Spielbeteiligten. Beim Check-In werden in Absprache mit der lokalen Behörde folgende Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen bzw. umgesetzt:
• Desinfektion;
• Mund-Nasen-Schutz: sonst kein Zutritt;
• Impfpasskontrolle, Bescheinigung für Genesung;
• Testzertifikat

2. Kabinen / Räume

Angrenzende freie Räumlichkeiten oder weitere Kabinen werden als zusätzliche Umkleidemöglichkeit genutzt. In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung von 1,5m zu achten. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
In der Schiedsrichter*innen-Kabine dürfen sich maximal drei Personen zeitgleich aufhalten.
Im separaten Raum für das Kampfgericht dürfen sich maximal drei Personen zeitgleich aufhalten. Alle Personen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen Mannschafts-Vertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Abstände einzuhalten.
Für die medizinische Vorbereitung der Spieler*innen ist für jeden Teamphysiotherapeuten – wenn möglich – ein separater Raum vorzusehen. Dieser Raum darf nur von einem Physiotherapeuten und einem(r) Spieler*innen betreten werden. Vor Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe.
Zeitnahes Duschen nach dem Sport wird vorausgesetzt. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist auf die Anzahl der vorhandenen Duschen zu minimieren und soll in entsprechend großen Gruppen nacheinander erfolgen. Die Verweildauer in den Umkleidekabinen und Duschen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen (Halle Londorf), können mehrere Kabinen und Duschen für die Teams genutzt werden. Nach dem Duschen Verlassen die Beteiligten unmittelbar die Kabinen und die Halle. Ein Aufenthalt an den Spielerein- und -ausgängen ist nicht gestattet.
Regelmäßige Durchlüftung sowie Reinigung der Räumlichkeiten werden, nachdem die Mannschaften die Kabinen verlassen haben, vorgenommen, vor allem wenn mehrere Spiele am selben Tag und damit verbundene Mehrfachnutzung der Kabinen erfolgt. Die dafür notwendige Pause der Kabinennutzung wird berücksichtigt.

3. Auswechselbereich / Mannschaftsbänke

Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler*innen sowie Betreuer*innen ihren angestammten Platz auf der Mannschaftsbank.
Medizinisches Personal darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coachingzone auf das Spielfeld kommen. Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampfgerichts das Spielfeld verlassen.
Die Mannschaftsbänke werden vor dem Eintreffen der Mannschaften und in der Halbzeit durch das Reinigungspersonal zu desinfiziert.

4. Zeitnehmertisch

Der Laptop sowie die Maus zur Eingabe des Elektronischen Spielberichts sowie das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems werden vor und nach dem Spiel zu desinfiziert.
Sollten Desinfektionsvorgaben nur bedingt eingehalten werden können, müssen Zeitnehmer und Sekretär sowie ggf. Delegierter Einweg-Handschuhe tragen.
Für die Kommunikation des Delegierten/Sekretär mit den Team-Offiziellen, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Falle einer direkten Kommunikation mit den Mannschaftsverantwortlichen bzw. Schiedsrichtern ist vom Delegierten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

5. Wischer*innen

Wischer*innen tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Wischer/Wischmops sind vorab zu desinfizieren.

Zeitlicher Spielablauf

1. Aufwärmphase

Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld mit Verzögerung (mind. 1 Minute); wenn möglich auch über verschiedene Auf- bzw. Eingänge (Halle Lollar).
Jeder Spieler verfügt über sein eigenes Handtuch, seine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung).
Die Aufwärmphase soll in beiden Hälften 40 min. vor Spielbeginn erfolgen.

2. Technische Besprechung

Falls die Kabinengröße der Schiedsrichter im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregeln und der für die Durchführung der Technischen Besprechung erforderlichen Personenzahl nicht ausreicht (ggf. Halle Londorf), werden angrenzende freie Räumlichkeiten genutzt.
An der Technischen Besprechung nehmen teil: Delegierter – soweit angesetzt; Schiedsrichter; Sekretär; max. 1 Vertreter Heim und Gastverein
Alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich die Hände. Die Kabine wird im Anschluss desinfiziert.

3. Sonstiges

Der Mindestabstand der Fotografen zu Schiedsrichtern und Spieler*innen wird von Ordnern überwacht.
Die Platzierung von Spendern mit Desinfektionsmitteln, Seife etc. wird durch Beschilderung erkennbar gemacht.
„Open Door“ zur Vermeidung von Kontakt mit Türklinken.
Die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wird empfohlen.
Die Videoaufnahmen werden unter Wahrung des Mindestabstandes zu allen Spielbeteiligten von der Tribüne aus (Halle Lollar) bzw. Bühne (Halle Londorf) gefertigt.

III. Spielbetrieb im Handball unter Beteiligung von Zuschauern

Folgende Annahmen liegen dem Konzept zu Grunde:
Der Handball-Spielbetrieb ist unter Auflagen zum Hygieneschutz mit Zuschauern möglich, allerdings zunächst nur mit einer teilweisen Nutzung der vorhandenen Kapazitäten.
Für Zuschauer gelten die Corona-Regeln 3G, d.h. die Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein gem. CoronaschutzVO.
Wie in anderen Handlungsfeldern ist der Mund-Nasen-Schutz für die nicht direkt am Spiel beteiligten Teilnehmer und insbesondere Zuschauer verpflichtend.

Aufgrund des vom RKI empfohlenen Mindestabstandes von 1,5m können in der Lumdatalhalle Londorf maximal 160 Personen sowie in der Halle Lollar/Nord maximal 120 Personen platziert werden.

1. Anreise- und Abreisemanagement

Die Anreise der Zuschauer erfolgt individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
Die Klärung der Parkplatzkapazitäten wird vor dem Spiel vorgenommen. Ebenso die Wegführung zu den Halleneingängen; Markierung von Warteflächen für Abstandswahrung;
Info bei Überlastung der Einlasskontrolle: frühzeitig Hinweisbeschilderung über Laufrichtungen und Verhaltensregeln folgen, um Kreuzungen von Besuchern/Besucherinnen zu vermeiden.

2. Ticketing/Eintrittskarten

Das Ticketing erfolgt über die Website der HSG Lumdatal online oder an der Abendkasse.
Die Anzahl der verfügbaren Karten ist auf die maximale Anzahl der für die jeweilige Halle erlaubten Zuschaueranzahl begrenzt. Bei Eintritt in die Halle zeigen die Zuschauer mit Online-Tickets die personalisierte „Eintrittskarte“ zur Überprüfung der Eintrittsberechtigung den Kassierern vor.
Es besteht für alle Beteiligten mit Betreten der Halle die Verpflichtung zum Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes (FFP2). Während des Spiels dürfen die Zuschauer auf ihrem Platz und unter Einhaltung des Mindestabstandes den Mund-Nasen-Schutz nur zur Aufnahme von Speisen und Getränken abnehmen.

3. Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/bei Hallenzutritt

An den Ein- und Ausgängen werden Desinfektionsmittel durch entsprechende Spender zur Verfügung gestellt. Auf die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wird hingewiesen.
Die Zuschauer werden während des Spiels und in den Pausen über den Hallensprecher bzw. von Helfern aufgefordert, ihre Plätze einzunehmen und möglichst nicht in den Foyer-/ Umlaufbereichen der Veranstaltungsstätte zu verweilen.

4. Betrieb von Gastronomie

Grundsätzlich sollen zu den Spielen Speisen und Getränke angeboten werden. Um den nötigen Mindestabstand und eine gute Belüftung zu gewährleisten, werden Markierungen zur Laufwegtrennung sowie Abstandswahrung auf dem Boden angebracht. Das Standpersonal trägt Mund-Nasen-Schutz.

5. Toilettennutzung

Eine Teilsperrung der Anlagen wird zur Abstandswahrung durchgeführt
Zusätzliche Desinfektionsspender werden vor den Toiletteneingängen vorgesehen und deren Nutzung vorgeschrieben.

6. Optimierung Hallenbelüftung

Zur Optimierung der Hallenbelüftung werden vor und nach dem/n Spiel/en sowie in der/n Halbzeit/en Türen und Fenster einschl. Notausgängen geöffnet.

7. Schutz der Spieler*innen gegenüber Dritten

Die Spieler*innen müssen dauerhaft (ausgenommen das Spiel) einen Abstand von 1,5 Meter zu allen weiteren Personen einhalten zum Schutz der Veranstaltungsbesucher und zum Eigenschutz.

8. Abschließende Bemerkung

Alle Zuschauer, Mannschaften und darüber hinaus beteiligte Personen sind angehalten, beim Vorliegen von Krankheitssymptomen am eigenen Körper oder bei Personen in der Familie sowie im nahen Umfeld von dem Besuch eines Spieles Abstand zu nehmen. Des Weiteren haben sie sich an die allgemeinen Hygienerichtlinien gem. der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zu halten.
Sollten Krankheitssymptome trotz eines Negativnachweises festgestellt werden, wird Ihnen der Zutritt zur Halle verwehrt bzw. werden sie der Halle verwiesen.

9. Hygienebeauftagter und Stellvertreter

Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen und Regeln ist:
Michael Gilbert, 0172-2192982,
Stellvertretend verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der getroffenen Maßnahmen und Regeln ist:
Jörg Schäfer, 0170-8591033,

Stand: 22.03.2022